Revision und Controlling von Geld- und Wertdienstleistungen –
GWT-Assist
Ihr Bedarf
Sowohl für Banken und Sparkassen, als auch für Handelsketten ist bei Geld- und Wertdienstleistungen die Ressource menschliche Arbeitskraft unabdingbar für die Qualität der zu erbringenden Dienstleistungen. Deshalb ist hier der Grundsatz erlaubt „Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser“.
Die Dienstausführung ist oftmals, vor allem bei einem größeren Filialnetz für den Auftraggeber weder personell noch fachlich überprüfbar. Mängel werden erst durch Beschwerden von eigenen Mitarbeitern oder Revisoren erkannt. Hier ist schnelles Handeln erforderlich, um eine Eskalation zu vermeiden.
Auf Auftragnehmerseite wird in der Regel im Rahmen der Qualitätssicherung kontrolliert. Versicherungen entsenden Prüfer, welche in der Regel jedoch lediglich die Wirtschaft-lichkeit des GWT-Unternehmens, die buchhalterischen Prozessabläufe, das Bargeld-Handling und die Geldflüsse von Kundengeldern überprüfen können. Die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften werden häufig aus Mangel an Fachkenntnissen nur oberflächlich geprüft.
Die Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste e. V. (BDGW) hat mit Wirkung vom 01. Mai 2007 einen neuen Sicherheitsstandard für Geld- und Wertunternehmen erlassen, der für ihre Mitgliedsunter-nehmen bindend ist. Hierzu wurde der klassische GWT-Check, der sich mit baulich-technischen Anforde-rungen und der Durchführung von Geld- und Werttransporten beschäftigt, auf eine völlig neue Grundlage gestellt. Dieser GWT-Check stellt die Prüfungssäule 1 dar. Der klassische GWT-Check wurde um eine zweite Prüfungssäule ergänzt, die sich der Regelmäßigkeit der buchhalterischen Prozesse einschließlich der Geldflüsse von Kundengeldern und der Wirtschaftlichkeit der Unternehmen widmet. Hierfür ist sowohl eine interne Revision, als auch eine externe Überprüfung durch neutrale Wirtschaftsprüfer bzw. vereidigte Buchprüfer vorgesehen.
Somit wird die Überprüfung der Prüfungssäule 1 nicht durch externe Fachleute, sondern durch eine interne Revision erbracht. Einer objektiven externen Überprüfung halten die so erzielten Prüfergebnisse meist nicht stand.
Die Dienstausführung ist oftmals, vor allem bei einem größeren Filialnetz für den Auftraggeber weder personell noch fachlich überprüfbar. Mängel werden erst durch Beschwerden von eigenen Mitarbeitern oder Revisoren erkannt. Hier ist schnelles Handeln erforderlich, um eine Eskalation zu vermeiden.
Auf Auftragnehmerseite wird in der Regel im Rahmen der Qualitätssicherung kontrolliert. Versicherungen entsenden Prüfer, welche in der Regel jedoch lediglich die Wirtschaft-lichkeit des GWT-Unternehmens, die buchhalterischen Prozessabläufe, das Bargeld-Handling und die Geldflüsse von Kundengeldern überprüfen können. Die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften werden häufig aus Mangel an Fachkenntnissen nur oberflächlich geprüft.
Die Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste e. V. (BDGW) hat mit Wirkung vom 01. Mai 2007 einen neuen Sicherheitsstandard für Geld- und Wertunternehmen erlassen, der für ihre Mitgliedsunter-nehmen bindend ist. Hierzu wurde der klassische GWT-Check, der sich mit baulich-technischen Anforde-rungen und der Durchführung von Geld- und Werttransporten beschäftigt, auf eine völlig neue Grundlage gestellt. Dieser GWT-Check stellt die Prüfungssäule 1 dar. Der klassische GWT-Check wurde um eine zweite Prüfungssäule ergänzt, die sich der Regelmäßigkeit der buchhalterischen Prozesse einschließlich der Geldflüsse von Kundengeldern und der Wirtschaftlichkeit der Unternehmen widmet. Hierfür ist sowohl eine interne Revision, als auch eine externe Überprüfung durch neutrale Wirtschaftsprüfer bzw. vereidigte Buchprüfer vorgesehen.
Somit wird die Überprüfung der Prüfungssäule 1 nicht durch externe Fachleute, sondern durch eine interne Revision erbracht. Einer objektiven externen Überprüfung halten die so erzielten Prüfergebnisse meist nicht stand.






