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Betriebsanweisung: Was ist gemeint und wann ist sie erforderlich?

Betriebsanweisung: Was ist gemeint und wann ist sie erforderlich?

Blogbeitrag

Eine Betriebsanweisung ist ein wichtiges Instrument des betrieblichen Arbeitsschutzes. Doch wann benötigen Unternehmen eine Betriebsanweisung und welche Inhalte sollte sie enthalten?

Keine Bedienungsanleitung

Eine Betriebsanweisung ist eine schriftliche Anweisung des Arbeitgebers an die Beschäftigten. Sie beschreibt, welche Gefährdungen bei einer bestimmten Tätigkeit oder bei der Verwendung eines Arbeitsmittels bestehen und welche Schutzmaßnahmen Beschäftigte beachten müssen.

Die Inhalte sollten dabei auf die tatsächlichen Bedingungen im Unternehmen abgestimmt sein, und konkrete Gefährdungen und Schutzmaßnahmen am jeweiligen Arbeitsplatz berücksichtigen. Eine Betriebsanweisung ist daher nicht einfach eine allgemeine Sammlung von Sicherheitshinweisen.

Die Grundlage dafür bildet die Gefährdungsbeurteilung. Der Arbeitgeber muss ermitteln, welche Gefährdungen mit den Tätigkeiten der Beschäftigten verbunden sind und welche Arbeitsschutzmaßnahmen erforderlich sind. Zu diesen Maßnahmen gehören auch geeignete Anweisungen für die Beschäftigten.

Wichtig: Eine Betriebsanweisung ist keine Bedienungsanleitung. Hier besteht ein Unterschied. Sie beschreibt nicht, wie eine Maschine oder ein Arbeitsmittel technisch funktioniert, sondern konzentriert sich auf den sicheren Umgang damit. Im Mittelpunkt stehen Gefährdungen und Schutzmaßnahmen.

Wann ist eine Betriebsanweisung erforderlich?

Ein wichtiger fachlicher Punkt vorweg: Eine Betriebsanweisung ist nicht für jeden Arbeitsplatz und jede Tätigkeit gesetzlich vorgeschrieben. Die konkrete Pflicht ergibt sich insbesondere aus den jeweiligen Vorschriften. Für bestimmte Bereiche sehen die entsprechenden Arbeitsschutzvorschriften eine schriftliche Betriebsanweisung vor.

Ein Beispiel ist die Verwendung von Arbeitsmitteln. Nach § 12 Abs. 2 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) muss der Arbeitgeber Beschäftigten vor der erstmaligen Verwendung eines Arbeitsmittels grundsätzlich eine schriftliche Betriebsanweisung in verständlicher Form und Sprache zur Verfügung stellen.

Auch bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ist eine schriftliche Betriebsanweisung vorgeschrieben. Sie muss unter anderem über die vorhandenen Gefahrstoffe, mögliche Gefährdungen, Schutzmaßnahmen sowie das Verhalten bei Betriebsstörungen, Unfällen und Notfällen informieren.

Betriebsanweisung und Unterweisung: Wo liegt der Unterschied?

Eine Betriebsanweisung und eine Arbeitsschutzunterweisung erfüllen unterschiedliche Aufgaben, ergänzen sich aber gegenseitig. Die Betriebsanweisung stellt wichtige Informationen und verbindliche Verhaltensregeln schriftlich zur Verfügung. Die Arbeitsschutzunterweisung vermittelt diese Informationen den Beschäftigten und gibt ihnen die Möglichkeit, Fragen zu stellen und die Inhalte zu verstehen. Bei der Verwendung von Arbeitsmitteln muss die entsprechende Betriebsanweisung beispielsweise im Rahmen der Arbeitsschutzunterweisung berücksichtigt werden.

Muss eine Betriebsanweisung aktualisiert werden?

Ändern sich Arbeitsbedingungen, Arbeitsmittel, Tätigkeiten oder relevante Gefährdungen, muss geprüft werden, ob die bestehenden Inhalte in der Betriebsanweisung noch zutreffen. Für bestimmte Bereiche wiederum schreiben die Vorschriften eine Aktualisierung ausdrücklich vor. Bei Arbeitsmitteln muss die Betriebsanleitung beispielsweise nur aktualisiert werden, wenn sich die Arbeitsbedingungen in sicherheitsrelevanter Hinsicht ändern. Für Gefahrstoffe gilt eine Aktualisierungspflicht bei jeder Veränderung der Arbeitsbedingungen.

Betriebsanweisungen schaffen klare Regeln

Eine Betriebsanweisung schafft also klare Vorgaben für den sicheren Umgang mit Arbeitsmitteln, Gefahrstoffen und bestimmten Tätigkeiten. Sie sollte sich an der Gefährdungsbeurteilung orientieren und die tatsächlichen Bedingungen am Arbeitsplatz berücksichtigen. Für Arbeitgeber bedeutet das: Richtig erstellt und eingesetzt, unterstützen sie Beschäftigte dabei, Gefährdungen zu erkennen und erforderliche Schutzmaßnahmen im Arbeitsalltag umzusetzen. Doch wie erstelle ich als Arbeitgeber eine Betriebsanweisung richtig? Worauf sollte man als Arbeitgeber bei der Erstellung achten? Darauf werde ich im nächsten Beitrag unserer Beitragsreihe rund um das Thema Betriebsanweisung eingehen.

Christoph Ritzel
Christoph Ritzel
Consultant

Christoph Ritzel ist Consultant bei Security Assist und berät als Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) und Brandschutzbeauftragter unsere Mandanten in sicherheitsspezifischen Prozessen sowie Themen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

info@security-assist.de