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Arbeitgeberpflicht Gefährdungsbeurteilung: einfach erklärt

Arbeitgeberpflicht Gefährdungsbeurteilung: einfach erklärt

Blogbeitrag

Gefährdungsbeurteilungen sind gesetzlich vorgeschrieben. Sie sind das Herzstück der betrieblichen Arbeitssicherheit und die Grundlage für einen wirksamen Arbeitsschutz. Damit gehören Gefährdungsbeurteilungen zu den wichtigsten Pflichten eines Arbeitgebers. Dennoch herrscht in vielen Unternehmen Unsicherheit: Wer muss sie erstellen? Wann ist sie erforderlich? Und was passiert, wenn eine Gefährdungsbeurteilung fehlt? In diesem Beitrag erklären wir, was eine Gefährdungsbeurteilung ist, welche gesetzlichen Anforderungen gelten und warum eine professionelle Unterstützung von außen Unternehmen Zeit und rechtliche Risiken ersparen kann.

Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?

Eine Gefährdungsbeurteilung ist die systematische Ermittlung und Bewertung der Arbeitsbedingungen. Sie bildet die Grundlage für nahezu alle Maßnahmen des betrieblichen Arbeitsschutzes und ist im Arbeitsschutzgesetz (§ 5 ArbSchG) vorgeschrieben. Mit der Gefährdungsbeurteilung erkennen Unternehmen also Gefährdungen am Arbeitsplatz frühzeitig und legen geeignete Schutzmaßnahmen fest, um Mitarbeitende und Unternehmenswerte zu schützen.

Je nach Arbeitsplatz können unterschiedliche Gefährdungen auftreten, z. B. mechanische Gefährdungen, elektrische Gefährdungen, Gefahrstoffe, biologische Arbeitsstoffe, ergonomische Belastungen, psychische Belastungen, Lärm und Vibrationen, Brand- und Explosionsgefahren sowie organisatorische Risiken.

Wer muss sie erstellen?

Da die Gefährdungsbeurteilung gesetzlich vorgeschrieben ist, hat grundsätzlich jeder Arbeitgeber die Verantwortung, für die Tätigkeiten in seinem Unternehmen eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, unabhängig von der Unternehmensgröße. Die Verantwortung für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung kann der Arbeitgeber zwar an fachkundige Personen im Unternehmen übertragen. Die rechtliche Verantwortung des Arbeitgebers für die Umsetzung bleibt aber bestehen.

Wann muss sie durchgeführt werden?

Eine Gefährdungsbeurteilung ist immer dann zu erstellen, wenn sich Arbeitsbedingungen verändern. Sie ist beispielsweise bei der Einführung neuer Maschinen oder Arbeitsmittel, bei Änderungen von Arbeitsverfahren sowie nach Arbeitsunfällen oder Beinaheunfällen erforderlich. Darüber hinaus sollte sie regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert werden, um den Arbeitsschutz dauerhaft sicherzustellen. Die Gefährdungsbeurteilung ist also kein einmaliges Dokument, sondern muss kontinuierlich überprüft und bei Bedarf angepasst werden.

Wie läuft sie ab?

Eine Gefährdungsbeurteilung erfolgt in der Praxis nach einem strukturierten Verfahren. Zunächst erfassen Sie alle Arbeitsbereiche, Arbeitsplätze und Tätigkeiten in Ihrem Unternehmen, um einen vollständigen Überblick über die betrieblichen Abläufe zu erhalten. Im nächsten Schritt werden mögliche Gefährdungen identifiziert. Anschließend erfolgt eine Bewertung der ermittelten Gefährdungen. Dabei wird beurteilt, wie wahrscheinlich ein Schadensereignis ist und welche Folgen daraus für Ihre Beschäftigten entstehen können.

Auf dieser Grundlage sind geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen. Je nach Gefährdung können dies technische, organisatorische oder personenbezogene Maßnahmen sein, um Risiken wirksam zu reduzieren oder ganz zu vermeiden.

Sind die erforderlichen Maßnahmen definiert, werden sie im Unternehmen umgesetzt. Gleichzeitig ist eine Überprüfung, ob die Maßnahen in der Praxis tatsächlich den gewünschten Schutz bieten oder gegebenenfalls angepasst werden müssen, notwendig. Abschließend werden sämtliche Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung vollständig und nachvollziehbar dokumentiert. Eine vollständige und nachvollziehbare Dokumentation ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern erleichtert auch die regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung.

Welche Folgen kann eine fehlende Gefährdungsbeurteilung haben?

Erfüllen Unternehmen die gesetzlichen Anforderungen nicht, kann das unter anderem Beanstandungen durch die zuständige Arbeitsschutzbehörde und Berufsgenossenschaft nach sich ziehen. Auflagen und manchmal Bußgelder sind die Regel.

Es ist aber wichtig, die Gefährdungsbeurteilung nicht nur als eine gesetzliche Pflicht zu begreifen. Werden Gefährdungen nicht rechtzeitig erkannt oder geeignete Schutzmaßnahmen nicht umgesetzt, steigt auch das Risiko für Arbeitsunfälle und gesundheitliche Beeinträchtigungen der Beschäftigten. Eine sorgfältig erstellte und regelmäßig aktualisierte Gefährdungsbeurteilung schützt daher sowohl Ihre Beschäftigten als auch Ihr Unternehmen.

Warum lohnt sich eine externe Unterstützung?

Viele Unternehmen verfügen nicht über die personellen Ressourcen oder die notwendige Fachkenntnis, um Gefährdungsbeurteilungen vollständig selbst zu erstellen. Wer dabei auf die Unterstützung einer erfahrenen Sicherheitsberatung setzt, profitiert von fachlicher Expertise, praxisgerechten Lösungen und einer rechtssicheren Umsetzung.

Eine externe Sicherheitsberatung unterstützt dabei, gesetzliche Anforderungen sicher zu erfüllen, Gefährdungen systematisch zu bewerten, praxisnahe Schutzmaßnahmen zu entwickeln, Dokumentationspflichten einzuhalten und den organisatorischen Aufwand deutlich zu reduzieren.

So bleibt mehr Zeit für das Kerngeschäft, während gleichzeitig Rechtssicherheit geschaffen wird.

Christoph Ritzel
Christoph Ritzel
Consultant

Christoph Ritzel ist Consultant bei Security Assist und berät als Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) und Brandschutzbeauftragter unsere Mandanten in sicherheitsspezifischen Prozessen sowie Themen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

info@security-assist.de