Die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (NIS-2-RL) stellt viele Unternehmen weiterhin vor Herausforderungen. Obwohl die gesetzliche Registrierungsfrist bereits abgelaufen ist, haben sich bislang deutlich weniger Unternehmen beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gemeldet als erwartet. Das BSI fordert betroffene Unternehmen auf, ihre NIS-2-Registrierung nachzuholen.
Bis Ende Juli Zeit
Um den nicht registrierten Unternehmen eine weitere Möglichkeit zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Registrierungspflicht zu geben, mahnt das BSI nun, alle noch ausstehenden Anmeldungen spätestens bis zum 31. Juli abzuschließen. Für betroffene Unternehmen ist dies ein klares Signal: Wer bislang noch nicht aktiv geworden ist, sollte die verbleibende Zeit nutzen und die Registrierung über das BSI-Portal unverzüglich nachholen.
Rückblick
Mit der NIS-2-Richtlinie der Europäischen Union werden die Anforderungen an Unternehmen für die Cybersicherheit deutlich ausgeweitet. Auch der Kreis der Unternehmen, die künftig entsprechende Cybersicherheitsanforderungen erfüllen müssen, ist größer geworden. Im Zuge der Umsetzung der Richtlinie in Deutschland bzw. mit dem Inkrafttreten des deutschen NIS-2-Umsetzungsgesetzes forderte das BSI betroffene Unternehmen auf, sich bis zum 6. März 2026 zu registrieren. Die Registrierung bildet die Grundlage für die Kommunikation mit der Aufsichtsbehörde und ist Voraussetzung für die Erfüllung weiterer Melde- und Informationspflichten.
Die bisherigen Eintragungen bleiben jedoch deutlich hinter den Erwartungen zurück. Schätzungen zufolge fallen rund 30.000 Unternehmen unter die neuen Regelungen, registriert hat sich bislang jedoch nur ein Teil davon. Vor diesem Hintergrund hat das BSI angekündigt, ausstehende Meldungen noch bis zum 31. Juli entgegenzunehmen, bevor weitere aufsichtliche Maßnahmen geprüft werden.
- 6. Dezember 2025: Inkrafttreten des NIS-2-Umsetzungsgesetzes (NIS2UmsuCG) bzw. Anpassung des BSI-Gesetzes (BSIG)
- 6. März 2026: Ende der gesetzlichen Registrierungsfrist
- 31. Juli 2026: Nachfrist für noch ausstehende Registrierungen
Wen betrifft die NIS-2 Registrierung?
Die Registrierungspflicht betrifft sogenannte wichtige und besonders wichtige Einrichtungen gemäß NIS-2. Dazu gehören längst nicht mehr nur klassische Betreiber kritischer Infrastrukturen. Auch zahlreiche Unternehmen aus Branchen wie Industrie, Gesundheitswesen, Energie, Verkehr, digitale Dienste, Lebensmittelversorgung oder Abfallwirtschaft können unter die neuen Vorgaben fallen.
Viele Unternehmen unterschätzen nach wie vor, dass sie inzwischen in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen. Deshalb empfiehlt es sich, die eigene Betroffenheit sorgfältig zu prüfen. Die NIS-2-Betroffenheitsprüfung des BSI bietet dafür in wenigen Schritten eine erste Orientierung.
Warum Unternehmen jetzt handeln sollten
Mit der neuen Registrierungsfrist bis zum 31. Juli macht das BSI deutlich, dass die Umsetzung der NIS-2-Vorgaben weiterverfolgt wird. Für betroffene Unternehmen sollte dies Anlass sein, jetzt aktiv zu werden und offene Pflichten zeitnah zu erfüllen. Auch wenn das BSI mit der neuen Frist Entgegenkommen zeigt, handelt es sich nicht um eine Verschiebung der gesetzlichen Verpflichtung. Die Registrierungspflicht besteht bereits. Die neue Frist ist als Aufforderung zu verstehen, bestehende Versäumnisse zeitnah nachzuholen.
Unternehmen sollten daher nicht nur das NIS-2-Meldeverfahren abschließen. Dies ist nur der erste Schritt. Unternehmen sollten auch überprüfen, ob alle weiteren Anforderungen der NIS-2-Richtlinie bereits umgesetzt werden. Dazu gehören unter anderem ein angemessenes Informationssicherheitsmanagement, technische und organisatorische Schutzmaßnahmen sowie klar definierte Prozesse für die Meldung von Sicherheitsvorfällen.
Wer frühzeitig handelt, reduziert nicht nur regulatorische Risiken, sondern stärkt gleichzeitig die eigene Cyberresilienz und etabliert Informationssicherheit als festen Bestandteil der Unternehmensstrategie.
Als Spezialisten für ganzheitliche Sicherheitslösungen und als verlässliche sowie erfahrene Beratungspartner unterstützen wir bei Security Assist Sie gerne bei der NIS-2-Umsetzung. Zögern Sie bei Rückfragen nicht, kontaktieren Sie uns gerne.