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Rundschreiben zur 9. MaRisk-Novelle: Einordnung für Finanzdienstleister

Rundschreiben zur 9. MaRisk-Novelle: Einordnung für Finanzdienstleister

Blogbeitrag

Haben Sie es mitbekommen? Die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) hat mit dem Rundschreiben 06/2026 (BA) die 9. Novelle der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) veröffentlicht.

Hintergrund des Rundschreibens

Das Rundschreiben, auf das sich dieser Beitrag bezieht, ist das aktuellste Rundschreiben, sprich das BaFin-Rundschreiben 06/2026 (BA) zur 9. MaRisk-Novelle, das die BaFin am 30. Juni 2026 veröffentlicht hat. Parallel dazu hat die BaFin eine Vergleichsfassung bereitgestellt, in der die Änderungen gegenüber der 8. MaRisk-Novelle aus dem Jahr 2024 transparent dargestellt werden. Die neue Fassung ist seit dem 30. Juni 2026 in Kraft. Für Anforderungen, die gegenüber der bisherigen Fassung neu eingeführt wurden, gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2027.

Was bedeuten die Änderungen der MaRisk für Finanzdienstleister?

Mit der 9. MaRisk-Novelle hat die BaFin die Mindestanforderungen an das Risikomanagement für die betroffenen Institute in mehreren Bereichen überarbeitet. Dabei rückt sie Eigenverantwortung und Proportionalität noch stärker in den Mittelpunkt. Finanzdienstleister müssen nachvollziehbar darlegen können, warum ihre Prozesse, Kontrollen und Governance-Strukturen ihrem individuellen Geschäftsmodell und Risikoprofil angemessen sind.

Das Proportionalitätsprinzip wird stärker betont, sodass sich die Ausgestaltung der Anforderungen verstärkt an Größe, Geschäftsmodell und Risikoprofil eines Instituts orientiert. Auch ESG-Risiken bleiben ein wesentlicher Bestandteil des Risikomanagements, wobei einzelne Vorgaben gegenüber dem Konsultationsentwurf flexibler ausgestaltet wurden. Darüber hinaus wurden die Governance-Anforderungen insbesondere im Hinblick auf Rollen, Verantwortlichkeiten und organisatorische Strukturen angepasst. Gleichzeitig hat die BaFin die MaRisk gestrafft: Zahlreiche Detailvorgaben, Erläuterungen und Beispiele wurden gestrichen, um den prinzipienbasierten Charakter der Anforderungen zu stärken und den Instituten mehr Spielraum bei der praktischen Umsetzung zu geben.

Fazit zur 9. MaRisk-Novelle

Die 9. MaRisk-Novelle stellt keinen grundlegenden Paradigmenwechsel dar. Sie verlagert den Fokus jedoch stärker auf eine risikoorientierte, angemessen dokumentierte und nachvollziehbar begründete Umsetzung der Anforderungen. Für viele Institute bedeutet dies weniger Detailvorgaben, gleichzeitig aber eine stärkere Verantwortung, Entscheidungen und die Angemessenheit ihrer Ausgestaltung nachvollziehbar zu begründen und zu dokumentieren. Wie schätzen Sie die Änderungen ein? Führen die Änderungen in der Praxis tatsächlich zu mehr Flexibilität oder erhöhen diese eher den Dokumentationsaufwand? Kontaktieren Sie uns für einen Austausch gerne.

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