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Was macht eine gute Arbeitsschutzunterweisung aus?

Was macht eine gute Arbeitsschutzunterweisung aus?

Blogbeitrag

Eine Arbeitsschutzunterweisung soll Beschäftigte über Gefährdungen informieren und ihnen aufzeigen, wie sie sicher an ihrem Arbeitsplatz arbeiten. Doch eine gute Unterweisung besteht nicht einfach darin, Informationen weiterzugeben oder ein Dokument unterschreiben zu lassen. Entscheidend ist, dass Beschäftigte die Inhalte verstehen und im Arbeitsalltag anwenden können. Im Folgenden gehen wir darauf ein, was eine gute Unterweisung ausmacht, wann genau Mitarbeitende unterwiesen werden müssen und welche Anforderungen für Arbeitgeber gelten.

Was genau ist eine Unterweisung im Arbeitsschutz?

Eine Unterweisung baut auf die Gefährdungsbeurteilung auf, und vermittelt Beschäftigten die Kenntnisse und Verhaltensweisen, die sie für eine sichere Durchführung ihrer Arbeit benötigen. Dabei geht es nicht nur um allgemeine Regeln des Arbeitsschutzes. Die Inhalte müssen sich auf die konkreten Tätigkeiten, Arbeitsplätze und Gefährdungen beziehen. Grundlage dafür ist unter anderem § 12 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Danach müssen Beschäftigte während der Arbeitszeit ausreichend und angemessen über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit unterwiesen werden.

Wann müssen Mitarbeitende unterwiesen werden?

Eine Unterweisung ist insbesondere erforderlich, wenn Beschäftigte ihre Tätigkeit aufnehmen oder sich ihre Aufgaben und Arbeitsbedingungen verändern. Auch bei der Einführung neuer Arbeitsmittel, Maschinen oder Verfahren kann eine erneute Unterweisung erforderlich sein. Darüber hinaus müssen Unterweisungen regelmäßig wiederholt werden. Die konkreten Anforderungen an die Häufigkeit können sich aus verschiedenen Vorschriften ergeben. Für viele Tätigkeiten gilt: Unterweisungen müssen mindestens einmal jährlich wiederholt werden. Je nach Gefährdung können jedoch kürzere Intervalle erforderlich sein. Wichtig ist daher, dass in den Unterweisungen die tatsächlichen Gefährdungen einfließen.

Was gehört in eine gute Arbeitsschutzunterweisung?

Der Meister steht in der Tür und drängt nach seiner kurzen Frontalpräsentation bei der Teilnehmerunterschrift auf Eile. Schnell sollen alle wieder an ihren Arbeitsplatz und die Produktion wieder anlaufen, schießlich passiert die Unterweisung während der regulären Arbeitsszeit. In einer solchen Sitaution kann es keine gute Unterweisung geben.

Das Ziel darf nicht sein, alles nur schnell hinter sich zu bringen. Entscheidend für eine wirksame Unterweisung ist, dass die Inhalte verständlich vermittelt und von den Beschäftigten auch wirklich verstanden werden.

Eine gute Unterweisung beginnt, wie im ersten Absatz bereits erwähnt, mit der Gefährdungsbeurteilung. Die Gefährdungsbeurteilung erfasst, welche Gefährdungen an einem Arbeitsplatz bestehen und welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Diese Informationen bilden die Grundlage für die Inhalte der Unterweisung. Je nach Tätigkeit können beispielsweise folgende Themen eine Rolle spielen:

  • Gefährdungen durch Maschinen und Arbeitsmittel
  • Persönliche Schutzausrüstung
  • Verhalten bei Störungen und Notfällen
  • Brand- und Evakuierungsschutz
  • Gefahrstoffe
  • ergonomisches Arbeiten
  • elektrische Gefährdungen
  • Verkehrs- und Transportwege
  • psychische Belastungen

Entscheidend ist dabei nicht die Anzahl der behandelten Themen, sondern deren Relevanz für die jeweilige Tätigkeit. Eine gute Unterweisung sollte Beschäftigte nicht mit möglichst vielen Informationen überladen. Fachbegriffe sollten erklärt und konkrete Situationen aus dem Arbeitsalltag aufgegriffen werden. Auch Bilder, Beispiele oder praktische Übungen können dabei helfen, die Inhalte verständlicher zu machen. Darüber hinaus sollte die Kommunikation während einer Unterweisung keine Einbahnstraße sein. Beschäftigte sollten Fragen stellen und eigene Erfahrungen einbringen können. So lässt sich feststellen, ob die vermittelten Inhalte verstanden wurden.

Unterstützung bei der Planung und Durchführung einer Arbeitsschutzunterweisung

Eine gute Arbeitsschutzunterweisung ist verständlich und auf die konkreten Tätigkeiten der Beschäftigten zugeschnitten. Sie orientiert sich an der Gefährdungsbeurteilung, berücksichtigt Veränderungen im Arbeitsalltag und gibt die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Sehen Sie die Arbeitsschutzunterweisung nicht nur als eine Pflicht.

In der Praxis, so zeigen unsere Erfahrungen, fehlen dem Vorgesetzen jedoch häufig die Zeit oder das notwendige Fachwissen, um Unterweisungen regelmäßig zu planen, auf die jeweiligen Tätigkeiten abzustimmen und fachgerecht durchzuführen. Hier kann eine externe Sicherheitsberatung unterstützen. Security Assist unterstützt Unternehmen bei der Planung, Vorbereitung und Durchführung von Arbeitsschutzunterweisungen und steht auch bei der Weiterentwicklung des betrieblichen Arbeitsschutzes beratend zur Seite.

Christoph Ritzel
Christoph Ritzel
Consultant

Christoph Ritzel ist Consultant bei Security Assist und berät als Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) und Brandschutzbeauftragter unsere Mandanten in sicherheitsspezifischen Prozessen sowie Themen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

info@security-assist.de